Wenn man in Deutschland ein Studium beginnen möchten, dann muss man in der Regel bei einer gesetzlichen Krankenkasse eine Studentenversicherung abschließen.
Wenn man unter 25 ist, ist man als deutscher Student oder deutsche Studentin meistens über die Eltern kostenlos in deren Krankenversicherung familienversichert.
Ist man älter als 25 ist man selber pflichtversichert in der Krankenversicherung, wenn man an einer deutschen Fachhochschule oder Universität eingeschrieben ist.
Ist man exmatrikuliert, endet auch die gesetzliche Krankenversicherung für Studenten.
Hat man das 14. Fachsemester beendet oder das 30. Lebensjahr vollendet, muss man sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern oder in einer privaten Krankenversicherung wie zum Beispiel in unserem Tarif Care College.
Ist man sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder hauptberuflich selbständig erwerbstätig, muss man sich durch eine freiwillige Krankenversicherung oder eine private Versicherung absichern.
Grundsätzlich beginnt die Versicherungspflicht für Studenten mit dem Beginn des Semesters.
Bei Hochschulen beginnt im Sommersemester die Versicherungspflicht im April und im Wintersemester im Oktober. Bei Fachhochschulen beginnt im Sommersemester die Versicherungspflicht im März und im Wintersemester im September.
Als Student kann man sich in den ersten drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht von der Krankenversicherungspflicht bei der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen. Ein weiterer Zeitpunkt für die Befreiung von der Pflichtversicherung ist auch das Ende der Familienversicherung. Hat man sich von der Versicherungspflicht befreien lassen, kann man eine private Krankenversicherung abschließen.
Die Care Concept AG bietet als internationale Zweigstelle der DAK einen besonderen Service für Studenten an, die sich in der gesetzlichen Krankenversicherung für Studenten versichern. Die Beantragung geht super schnell im Internet. Ruckzuck hat man die Bestätigung, die man bei der Immatrikulation vorlegen muss.